AGB

"Skibörse" und „Fahradbörse"
Allgemeine Teilnahmebedingungen der SG Ski und Snowboard


Im Folgenden werden die SG Ski und Snowboard, eine Abteilung der SG Schorndorf 1846 e.V., Richard-Kapphan-Str. 39, 73614 Schorndorf, als der "Verein", das Kaufobjekt als die "Ware", der eine Ware zum Verkauf Anbietende als der "Verkäufer" und der eine Ware Erwerbende als der "Käufer" bezeichnet.

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsbeziehungen des Vereins zu den Verkäufern einer Ware. Weiterhin finden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen Anwendung auf alle geschlossenen Kaufverträge zwischen Verkäufern und Käufern einer Ware. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden jeweils ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Der Verein organisiert eine Skibörse und eine Fahrradbörse, im Rahmen dessen er ausschließlich Räumlichkeiten zur Präsentation der Ware sowie beratende, ehrenamtliche Hilfskräfte zur Verfügung stellt und die Abwicklung der zwischen den Verkäufern und Käufern abzuschließenden Kaufverträge übernimmt.

  3. Der Verein ist jederzeit dazu berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen.

  4. Der Verein tritt im Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer als reiner Geschäftsvermittler auf und handelt weder in eigenem Namen noch als Bevollmächtigter des Verkäufers oder des Käufers. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Hieran ändern insbesondere die unverbindlichen und unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung erfolgenden Beratungen der Hilfskräfte des Vereins nichts.

  5. Auf Verlangen des Käufers einer Ware ist der Verein berechtigt, diesem Name und Adresse des Verkäufers zu nennen, sofern der Käufer diese Daten zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen benötigt.

  6. Der Verkäufer überlässt dem Verein für die Skibörse den Besitz an der Ware, wobei er versichert, dass diese in seinem Alleineigentum steht. Der Verein händigt dem Verkäufer hierfür eine Annahmequittung aus. Der Verein stellt die Ware in den Veranstaltungsräumen in zum Verkauf geeigneter Art und Weise aus. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art oder einen bestimmten Ort der Ausstellung. Eine Verpflichtung des Vereins, ihm vorgelegte Ware zur Ausstellung aufzunehmen, besteht nicht. Der Verkäufer gibt dem Verein zudem einen Verkaufspreis vor, welcher vom Verein in geeigneter Art und Weise als Angebotsaufforderung an der Ware angebracht wird.

  7. Der Verein prüft die Ware weder auf Gebrauchstauglichkeit noch auf Mängelfreiheit und schließt insoweit jegliche Haftung aus. Der Verein schließt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich jede Haftung oder Gewährleistung für Beschädigungen oder das Abhandenkommen der überlassenen Ware aus.

  8. Ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die Ware kommt dergestalt zustande, als der Käufer innerhalb des Veranstaltungszeitraums an der dafür vorgesehenen Kasse des Vereins ein den auf der Ware ausgezeichneten Betrag zum Erwerb der Ware bezahlt. Der Verein nimmt diese Zahlung als Bote des Verkäufers in Empfang, wobei der Verkäufer auf dessen Übermittlung an Ihn verzichtet. Der Verkäufer nimmt dieses Angebot an in dem er den fälligen Kaufbetrag begleicht, wobei er den Verein befugt, dem Käufer die Annahme schlüssig dadurch zu übermitteln, dass er diesem den Besitz an der Ware einzuräumen und den Kaufpreis in Besitz zu nehmen berechtigt ist. Der Verkäufer erklärt sich zudem damit einverstanden, dass nach Bezahlung der Ware das Eigentum an dieser auf den Käufer übergeht.

  9. Der Verkauf der Ware erfolgt unter jedem gesetzlich zulässigen Ausschluss der Gewährleistung. Der Verkäufer sichert weder Eigenschaften der Ware zu noch erhält der Käufer von diesem Garantien im Rechtssinne. Auf Ziff. 4 Satz 2 dieser Teilnahmebedingungen wird ausdrücklich hingewiesen. Die in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins oder des Verkäufers beruhen. Von dem Kaufpreis erhält der Verein einen Anteil von 15 % als Vermittlungsaufwandsentschädigung. Die restlichen 85% gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Der Verkäufer hat seinen Anteil am Veranstaltungstag zwischen 16:15 und 16:45 Uhr an der dafür vorgesehenen Kasse des Vereins abzuholen. Nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeholte Anteile gehen in das Eigentum des Vereins über. Nicht veräußerte Ware hat der Verkäufer am Veranstaltungstag ebenfalls zwischen 16:15 und 16:45 Uhr an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle des Vereins abzuholen. Nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeholte Ware geht ebenfalls in das Eigentum des Vereins über.

  10. Kaufpreisanteil und Ware werden dem Verkäufer nur gegen Vorlage der entsprechenden Annahmequittung herausgegeben.

SG Schorndorf, Ski und Snowboard
28.01.2014